Vereinte Energiegenossenschaft eG

  • Ökologisch Investieren

  • Mitbestimmung

  • Professionelles Management

  • Ab 1.000 EUR

  • Laufzeit 3 Jahre

  • Steuergünstig

Zeichnungserklärung

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Verbraucherinformationen

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Die VEG fördert ihre Mitglieder sowohl wirtschaftlich als auch sozial, um nachhaltig, ökologisch und wirtschaftlich zu handeln.

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In der Anfangsphase der Projektierung erfolgen Vorabprüfungen, die sicherstellen sollen, dass ein Energieprojekt am jeweiligen dezentralen Standort realisierbar ist. In dieser Phase werden u. a. folgende Punkte beurteilt:

  • Allgemeine wirtschaftliche und rechtlichen Voraussetzungen
  • Umweltschutzrechtliche Aspekte
  • Genehmigungsvoraussetzungen
  • Energiepotential (einschließlich Sparpotential)
  • Kapitalbedarfsplanung
  • Renditeprognose
  • Auswahl möglicher Partner/ Genossenschaftsmitglieder
  • Chancen/ Risikoanalyse
  • Einzelfallbezogene externe Due Diligence

Nach positiver Vorabprüfung beginnt die detaillierte Planung und Prüfung sowie die Sicherung der eventuell notwendigen Rechte und Genehmigungsvoraussetzungen. Bei der Detailplanung werden u. a. folgende Punkte abgearbeitet:

  • Ggf. Umweltverträglichkeitsprüfung bei Behörden
  • Erstellung externer Gutachten (bei Bedarf)
  • Finale Auswahl der Projektpartner
  • Abschluss von Kauf- bzw. Bau-, Wartungs-, Management- und Energielieferverträgen
  • Ggf. Einholung des „GO“ durch Aufsichtsrat bzw. Generalversammlung
  • Finanzierungsplanung (Umsatz-, Liquiditätsplanung)
  • Finanzierungsanfrage bei Hausbank bzw. Leasinggebern
  • Kapitalbeschaffung (EK, FK, Mezzanine)

Nachdem die notwendigen Genehmigungen vorliegen, kann mit dem Bau bzw. der Installation der jeweiligen Anlage (BHKW, Photovoltaik, Windkraft, Geothermie, Energiespeicher etc.) begonnen werden. Hierzu zählen u. a.

  • Zeichnung der Bau- bzw. Kaufverträge der Anlagen
  • Abschluss der Energielieferverträge
  • Ggf. Zeichnung der Einspeise- und Netzanschlussverträge
  • Finanzierungsverträge mit den Banken
  • Bauaufsicht durch Partner der VEG
  • Abschluss von Wartungs- und Managementverträge
  • Externe Abnahme des fertiggestellten Projektes
  • Ggf. Verträge über Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Bäume pflanzen, Rückzugsmöglichkeiten für Tiere, ungenutzte Industrieflächen zurückbauen etc.)

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie produziert die VEG Strom bzw. Wärme aus diesen Anlagen, sodass sie hauptsächlich im eigenen Bestand gehalten werden. Der Betrieb der Anlagen erfolgt durch die VEG selbst bzw. u.a. auch durch ihre Genossenschaftsmitglieder.

Ein Teil des Geldes wird für die Administration sowie interne Verwaltung der VEG verwendet. Die Ausgaben entfallen hauptsächlichen auf allgemeine Bürokosten wie Miete, Telefon, Internet, Buchhaltung, Steueranmeldung und -erklärung, Jahresabschluss, Gebühren für das Genossenschaftsregister und den Prüfverband etc..

Zeichnungserklärung

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Satzung

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Freistellungsauftrag

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Verbraucherinformationen

167,12 kB | pdf

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